Der logopädisch-phoniatrisch-audiologische Dienst umfasst die Prävention, Diagnostik, Therapie, Wiederherstellung und wissenschaftliche Forschung von menschlichen Kommunikationsstörungen im verbalen und non-verbalen Bereich sowie die Durchführung audiometrischer Untersuchungen. Berufsangehörige sind weiters zur Lehre und Beratung berechtigt (vgl. logopädieaustria).
Die Logopädie ist ein Teilbereich der Medizin und zählt gemeinsam mit sechs weiteren Disziplinen zu den medizinisch-technischen Diensten.
Logopädische Tätigkeiten unterliegen der ärztlichen Verordnung, werden jedoch eigenverantwortlich und frei in der Methodenwahl durchgeführt.
Logopäd*innen arbeiten im Angestelltenverhältnis oder in freier Praxis unter Einhaltung des MTD-Gesetzes, der Berufspflichten, des Ethikkodex sowie der Leitlinien des Berufsverbandes logopädieaustria.
Die Berufsausübung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen. Die Qualitätssicherung wird unter anderem durch eine Fort- und Weiterbildungspflicht erfüllt - ebenso durch interdisziplinäre Vernetzung, beispielsweise mit der Pädiatrie, der HNO-Heilkunde, der Neurologie oder mit anderen therapeutischen Fachrichtungen.
Aufgrund des breiten logopädischen Spektrums gibt es üblicherweise Spezialisierungen auf ausgewählte Fachbereiche bzw. Störungsbilder.