Die Ausübung der Psychotherapie ist eine umfassende, bewusste und geplante Behandlung von psychosozial oder psychosomatisch bedingten Verhaltensstörungen oder Leidenszuständen (vgl. Psychotherapiegesetz).
Die Psychotherapie ist ein wissenschaftlich belegtes, eigenständiges Heilverfahren und als solches Teil des Gesundheitswesens.
Psychotherapeut*innen arbeiten im Angestelltenverhältnis oder in freier Praxis unter Einhaltung des Psychotherapiegesetzes, der Berufspflichten sowie der Leitlinien des Bundesministeriums für Gesundheit und des Ethikkodex.
Psychotherapie hat das Ziel, bestehende Symptome zu mildern, zu ändern oder zu beseitigen und die Reifung, Entwicklung und Gesundheit der Behandelten zu fördern (vgl. Psychotherapiegesetz).
Berufsangehörige arbeiten inhaltlich weisungsfrei und eigenverantwortlich. Eine ärztliche Verordnung ist möglich, aber nicht verpflichtend. Bei Vorliegen einer Diagnose nach ICD-10 ist eine Teilrefundierung der Kosten mit der Krankenkasse möglich - hierfür sind ein Antrag sowie eine ärztliche Bestätigung erforderlich.
Die Berufsausübung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen. Die Qualitätssicherung wird unter anderem durch eine Fort- und Weiterbildungspflicht erfüllt - ebenso durch interdisziplinäre Vernetzung, beispielsweise mit der Psychiatrie, der klinischen Psychologie oder mit anderen therapeutischen Fachrichtungen.
Hervorzuheben ist das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Psychotherapeut*innen und Klient*innen. Dieses wird unter anderem durch die strenge gesetzliche Verschwiegenheitspflicht ermöglicht.